Vielfalt bei den Lieferanten
CrowdStrike setzt sich für die Erweiterung seiner vielfältigen Lieferantengemeinschaft ein, und wir verstehen die Bedeutung der Inklusion diverser Lieferanten für unsere Mission, Bedrohungsakteure auf der ganzen Welt zu bekämpfen. Als ein weltweit führendes Cybersicherheitsunternehmen möchten wir diversen Lieferanten, die unsere Vision teilen, gleiche Geschäftschancen bieten.
CrowdStrike schätzt und fördert die Vielfalt in seiner Lieferantengemeinschaft. Wir möchten die bestmöglichen Produkte und Dienstleistungen für unser Unternehmen erwerben, unabhängig von Diskriminierungsmerkmalen oder Status der Inhaber oder Mitarbeiter des Lieferantenunternehmens. CrowdStrike wählt als Lieferanten nach Möglichkeit kleine Unternehmen und Anbieter aus, die Angehörigen von Minderheiten, Frauen, Kriegsveteranen oder LGBTQ-Personen gehören.
Unser Ziel ist es, eng mit unterrepräsentierten Gruppen und Minderheiten zusammenzuarbeiten, um unser Netzwerk in unserem ganzen Unternehmen weiter auszudehnen. Für CrowdStrike sind diverse Lieferanten diejenigen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Minderheitsunternehmen sind Unternehmen, die sich nachweislich zu mindestens 51 % im Besitz einer Person oder Gruppe befinden, die einer Minderheit angehört, oder von einer solchen Person oder Gruppe geführt und kontrolliert werden. Zu den Minderheiten zählen unter anderem: Amerikaner asiatischer Herkunft, schwarze Amerikaner, hispanische Amerikaner, indigene Amerikaner oder andere Gruppen, die von der U.S. Small Business Administration (SBA) als benachteiligt definiert werden. Unternehmen in ausländischem Besitz, die in den USA tätig sind, sind in diese Definitionen nicht eingeschlossen.
- Von Frauen geführte Unternehmen sind Unternehmen, die sich nachweislich zu mindestens 51 % im Besitz einer oder mehrerer Frauen sind oder von Frauen geführt oder kontrolliert werden. Ein entsprechender Nachweis kann von privaten externen Zertifizierungsstellen wie The Woman’s Business Enterprise National Council oder The National Women Business Owners Corporation oder durch andere bundesstaatliche oder lokale Behörden ausgestellt werden.
- Von Veteranen mit Behinderung geführte Unternehmen schließen Unternehmen ein, die von der Association for Service Disabled Veterans zertifiziert sind und Einzelunternehmen oder zu mindestens 51 % im Besitz eines oder mehrerer Veteranen mit Behinderung sind, oder börsennotierte Unternehmen, deren Aktien zu mindestens 51 % im Besitz eines oder mehrerer Veteranen mit Behinderung sind, oder Tochtergesellschaften, die sich vollständig im Besitz ihrer Muttergesellschaft befinden, wobei jedoch mindestens 51 % der stimmberechtigten Aktien der Muttergesellschaft im Besitz eines oder mehrerer Veteranen mit Behinderung sind, oder Joint Ventures, bei denen mindestens 51 % des Managements, der Kontrolle und der Einnahmen von einem oder mehreren Veteranen mit Behinderung gehalten werden. Ein Veteran mit Behinderung ist ein ordnungsgemäß entlassener Veteran eines beliebigen Zweigs der Streitkräfte der Vereinigten Staaten mit einer dauerhaften dienstbedingten Behinderung.
- Unternehmen von Veteranen mit Behinderung sind Unternehmen, die sich nachweislich zu mindestens 51 % im Besitz ordnungsgemäß entlassener Veteranen eines beliebigen Zweigs der Streitkräfte der Vereinigten Staaten befinden oder von solchen geführt oder kontrolliert werden.
- Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die gewinnorientiert organisiert sind, einen Geschäftsstandort in den USA haben, hauptsächlich in den USA tätig sind oder durch die Zahlung von Steuern oder Nutzung amerikanischer Dienstleistungen, Materialien oder Arbeitskräfte einen wesentlichen Beitrag zur US-Wirtschaft leisten, in unabhängigem Besitz sind und unabhängig geführt werden und in ihrem Bereich auf nationaler Ebene nicht marktbeherrschend sind. Bei kleinen Unternehmen kann es sich um Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder andere Rechtsformen handeln. Die Definition des Begriffs „Kleines Unternehmen“ unterscheidet sich je nach Branche. Die SBA hat eine Tabelle der Größenstandards für Kleinunternehmen erarbeitet (http://www.sba.gov/content/summarysize-standards-industry), die auf die Branchen des North American Industry Classification System (NAICS) abgestimmt ist. Ein Größenstandard wird in der Regel in Anzahl der Beschäftigten oder durchschnittlichem Jahresumsatz angegeben und gibt die maximale Größe an, die ein Unternehmen (einschließlich seiner Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen) haben darf, um für die SBA und die Auftragsvergabeprogramme des Bundes als kleines Unternehmen eingestuft zu werden. Wenn ein Unternehmen die für seine Branchengruppe angegebene Größe übersteigt, kann es innerhalb seiner spezifischen Branche in der Gruppe dennoch als kleines Unternehmen gelten. Für manche Branchen gelten höhere Größenstandards als für die Branchengruppe insgesamt.
- LGBT-Wirtschaftsunternehmen müssen von der Handelskammer LGLCC als solche zertifiziert sein und müssen sich zu mindestens 51 % im Besitz einer oder mehrerer LGBT-Personen befinden oder von LGBT-Personen betrieben, geführt und kontrolliert werden. Diese müssen entweder US-Bürger oder rechtmäßige ständige Einwohner der USA sein, und die Unternehmen müssen Unabhängigkeit von jedem Nicht-LGBT-Unternehmen genießen, ihren Hauptsitz (Firmenzentrale) in den USA haben und in den USA als juristische Person gegründet worden sein.
- HUB Zone bezeichnet Unternehmen in historisch benachteiligten Gewerbegebieten (HUB: Historically Underutilized Business Zone). Sie müssen sich zu mindestens 51 % im Besitz oder unter der Kontrolle von US-Bürgern befinden, und mindestens 35 Prozent ihrer Mitarbeiter müssen in einer HUB-Zone wohnen. Sie müssen auf der Liste der qualifizierten HUB-Zone-Kleinunternehmen stehen, die von der SBA geführt wird.